Provisionszahlung: Sie zahlen nur dann eine Provision, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt und dieser durch den Makler vermittelt wurde.
Verbindlicher Maklervertrag: Der Vertrag kommt bereits zustande, wenn Sie Informationen anfordern und die Provisionspflicht kennen. Der Makler wird Sie entsprechend belehren und informieren.
Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht gilt nur für den Maklervertrag und hat keine Auswirkungen auf den Kauf- oder Mietvertrag.
Keine weiteren Verpflichtungen: Durch die Bestätigung des Erhalts der Widerrufsbelehrung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Pflichten.
Widerruf nicht notwendig: Sie müssen nicht widerrufen, wenn Sie das Interesse verlieren. Der Makler wird in diesem Fall keine Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Verlust des Widerrufsrechts: In bestimmten Fällen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Makler auf ausdrücklichen Wunsch die Leistung vollständig erbringt.
Wertersatz: Wenn der Makler eine Leistung erbringt und Sie widerrufen, kann ein Wertersatz fällig werden, jedoch erst nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags.
Seit rund zehn Jahren ist jeder Makler verpflichtet, Immobilieninteressenten über ein Widerrufsrecht zu informieren, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird oder zum Beispiel per E-Mail zustande kommt. Dies gilt aber nur dann, wie auch in anderen Bereichen, aus denen man das Widerrufsrecht kennt, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
In der Praxis entsteht ein Maklervertrag oft bereits, wenn ein Interessent Informationen über ein Objekt anfordert, da der Makler schon in diesem frühen Stadium Dienstleistungen erbringt.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt: Wenn Sie über die Provisionspflicht informiert sind und die Dienste des Maklers (Informationen, Besichtigung) in Anspruch nehmen, schließen Sie damit einen Maklervertrag. Der Makler ist dann verpflichtet, Sie über das Widerrufsrecht zu informieren.